Hallo Zusammen,
im Büro sind wir uns bei o.g. Thema uneinig.
zum BV: hierbei handelt es sich um ein Wohngebäude (GKL5) mit kleinteiligem Wohnen. Die 1-2 Zi.-WE haben jeweils einen Balkon über den der 2.RW führt. (Rettungsgerät der FW)
Auf diesem Balkon soll jetzt noch eine Art "Abstellraum /-Schrank" in die Ecke gebaut werden, bzw. teilweise gleichzeitig als Trennwand zum Nachbarbalkon funktionieren.
(Raumhoch; Ausführungsart/Material noch nicht festgelegt. Die Bewohner können hier div. Utensilien wie Balkonmöbel, Besen, etc. verstauen.)
a) Muss dieser "Abstellraum" die Anforderung der Balkonbekleidung gem. BayBO Art 26 erfüllen, sprich schwerentflammbar, da über die erforderliche Umwehrungshöhe hinaus hochgeführt wird?
b) Ist es ein Unterschied, wenn ich den Schrank als gleichzeitige Trennwand erstelle oder als einen alleinstehen Schrank, den ich nach Wünschen platzieren kann?
Besten Dank für ein Feedback!
H.Farr